Regeln_Weihnachtsmarkt_25
Anmeldeformulare
Regeln
Weihnachtsmarkt 2025
29.11. und 30.11.2025
Schlossplatz / Justinuskirchplatz
Bitte komplett
durchlesen
und unten
bestätigen.
1. Aufbau
a) Der Aufbau zum Weihnachtsmarkt ist am Freitag ( 28. November 2025 ) ab 16:00 Uhr möglich.Das Festgelände ist am Samstag ( 29. November 2025 ) ab 12:00 Uhr für sämtliche Fahrzeugegesperrt. Am Sonntag-Vormittag ( 30. November 2025 ) ist das Festgelände ab 11:00 Uhrfür sämtliche Fahrzeuge gesperrt.b) Die jeweiligen Wünsche in der Bewerbung um einen Standplatz ( z.B. Stromanschlüsse, angeschlosseneGeräte, Standgröße, Platzbedarf ) sind nicht gewährleistet. Die maximale Standgröße ist auf 6m X 3mbegrenzt, da durch die Bauarbeiten an der Brücke zum alten Schloss, weniger Platz zur Verfügungsteht , als im Jahr 2023.c) Die in der Bewerbung eingetragene und verantwortliche Person, hat für einen ordnungsgemäßenAblauf und für die Weitergabe sämtlicher Informationen an die Helfer im Stand zu sorgen.d) Alle Informationen und Zusagen sind als vorläufig zu betrachten, da wir heute noch nicht wissen,welche Auflagen uns von den verschiedenen Ämtern zusätzlich gemacht werden.e) Der Vereinsring verleiht keine Biertischgarnituren ( Tische und Sitzbänke ). Jeder Verein muss sich seineBiertischgarnituren selbst besorgen.f) Die Meldung gemäß des Hessischen Gaststättengesetzes wird pauschal vom Vereinsring durchgeführt.
2. Infrastruktur
a) Jede in Betrieb genommene Gasflasche muss mit einem geprüften Druckminderer und Manometerausgestattet sein. Bei nicht Beachtung wird die entsprechende Gasflasche sofort aus dem Verkehrgezogen ( Siehe Protokoll Brandschutz unter Dokumente).b) Sämtliche Stromkabel ( Anschluss am Verteilerkasten ) müssen mit dem Namen des Vereins versehensein. Unbezeichnete Kabel werden sofort entfernt.c) In den Ständen dürfen keine beschädigten Kabel bzw. Kabeltrommeln verwendet werden. Anschlusskabelsind in die dafür vorgesehenen Kabelbrücken zu verlegen ( Stolpergefahr der Besucher ).d) Sollte ein separater Kühlwagen aufgestellt werden, so ist dieser in der Bewerbung anzugeben.e) Während des Weihnachtsmarktes ist auf Sauberkeit zu achten. Die Müllsammelstellen werden entsprechendbekannt gegeben. Jeder teilnehmende Verein ist für die Sauberkeit ( Reinigung ) vor seinem Standverantwortlich. Außerdem stellt jeder Verein entsprechendes Personal zur Verfügung, um am nächstenTag ( 9:00 Uhr morgens ) den Platz zu reinigen.
3. Abbau
a) Der Abbau der Stände ist am 30. November 2025 erst ab 20:30 Uhr möglich. Die Security ist angehalten
kein Fahrzeug ( auch keine Hänger ) vor 20:30 Uhr auf das Festgelände zu lassen.
Achtung: Für anfallende GEMA Gebühren ( Musik am Stand ) kommt der Vereinsring nicht auf.
Weitere Informationen gibt es bei der Platzvergabe !
Bestätigen und weiter